Fingerabdruckscanner am Arbeitsplatz, Zulässigkeit der Verarbeitung biometrischer Daten? LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 04.06.2020
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil v. 04.06.2020 (Az. 10 Sa 2130/19) entschieden, dass biometrische Zeiterfassungssysteme in der Regel (Ausnahmen sind somit möglich) nicht erforderlich im Sinne des Datenschutzes sind, um die Arbeitszeit der Mitarbeiter zu dokumentieren. Bei dem Zeiterfassungsgerät ging es um einen biometrischen Fingerabdruckscanner, der aber lediglich die sog. „Minutien“ des jeweiligen Fingers […]
