Achtung bei Erteilung der Übernahmeerklärung beim Softwareleasing
Die sogenannte Übernahmeerklärung ist keine Besonderheit des Softwareleasings. Beim Leasen von Software führt die Übernahmeerklärung jedoch oftmals zu Schwierigkeiten für den Leasingnehmer. Das erklärt sich durch den „gestreckten Kauf-/ und Herstellungsprozess“ der Software, jedenfalls dann, wenn auch Anpassungsleistungen Bestandteil des Vertrages sind. In den meisten Leasingverträgen wird vereinbart, dass der Leasingnehmer bei Anlieferung des Leasinggutes […]
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