Die Leasingbank steht in dieser Situation vor einer Reihe von Problemen. Nach den AGB der Leasingbanken hat der Lieferant dafür einzustehen, daß sich das Leasinggut auch weiter übertragen lässt. Beispiel:
...AGB-Recht: Eigentumsvorbehalt Teil 1
Der Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung des Warenkredits. Im Folgenden geht es um die Dinge, die beachten sind, wenn Eigentumsvorbehalte in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auftreten. Wann sind sie wirksam vereinbart, welchen Inhalt
...Softwarelizenzrecht: Leasingverträge und Weitergabeverbote Teil III
Teil I : Problemaufriß Teil 2: Juristische Fragestellungen: Unhaltbarkeit des Verbots des Leasinggeschäfts
...Internet Haftung: Haftung des Datenbankbetreibers für das Einstellen ungenehmigter Fotografien
Der BGH hat in sich in der Entscheidung „Preußische Gärten“ mit der Frage auseinander zu setzen gehabt, ob man von öffentlichen Schlössern, Gärten und Parkanlagen Fotografien zu gewerblichen Zwecken anfertigen
...Softwarelizenzrecht: Leasingverträge und Weitergabeverbote Teil II
Teil I : Problemaufriß Teil 2: Juristische Fragestellungen: Unhaltbarkeit des vertraglichen Verbots
...Softwarelizenzrecht: Leasingverträge und Weitergabeverbote Teil I
Teil I : Problemaufriß Teil 2: Juristische Fragestellungen: Unhaltbarkeit des Verbots des Leasinggeschäfts
...Filesharing: Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung von U+C Rechtsanwälte – Filmwerk „Dirty Blondes“
Aktuell mahnen die U+C Rechtsanwälte aus Regensburg im Auftrag des Unternehmens DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH bundesweit ab. Dabei handelt es sich um angeblich unerlaubte Verbreitung von einem
...Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung von Rechtsanwälte Zimmermann & Decker – Musikwerk „Ist Es Wahr (Aim High) – Söhne Mannheims“
Rechtsanwälte Zimmermann & Decker aus Hamburg mahnen im Auftrag der Firma tonpool Medien GmbH wegen angeblich unerlaubter Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Musikwerkes ab.
...Abmahnung wegen unberechtigter Nutzung von Fotos: Getty Images mahnt ab
Nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG sind alle Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden, von dem Urhebergesetz geschützt. Das bedeutet, dass der Urheber oder
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