Markenrecht: Kein Markenschutz für mehrdeutige beschreibende Angaben
Einer Marke ist dann der Schutz zu versagen, wenn das Zeichen lediglich eine beschreibende Angabe für die zu schützenden Waren darstellt. Der BGH hat diesen seit Jahren anerkannten Grundsatz noch einmal bekräftigt – dabei entschieden die Richter, dass auch eine Mehrdeutigkeit einem Begriff nicht seinen beschreibenden Charakter nimmt (Beschluss vom 19.02.2014 – I ZB 3/13). […]
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