Softwareverträge

Softwarevertragsrecht: Schutzfähigkeit und Rechteeinräumung im Rahmen agiler Programmierung

Agile Programmiermethodiken bieten große Vorteile im Hinblick auf Transparenz und Flexibilität der Softwareerstellung. Im Streitfall hinsichtlich einzelner Sprints können sich aber für die IT-Unternehmen auch Tücken ergeben, die sich nur durch sattelfeste Verträge händeln lassen. Dies zeigt eindrucksvoll ein Urteil des LG Frankfurt/Main (Urteil vom 29.10.2013 – 11 U 47/13). Im konkreten Fall ging es […]

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AGB-Recht: Erstattungspflicht für Kosten der Selbstvornahme bei Werkmängeln

Für Software-Unternehmen ist es ein Horror-Szenario, das nicht nur Kosten verursacht, sondern schlimmstenfalls auch einen Know-how-Abfluss in Richtung der Konkurrenz verursacht: Im Rahmen eines Software-Projektes treten nach Abnahme durch den Kunden Probleme auf, es kommt zum Streit darüber, ob ein Gewährleistungsfall vorliegt oder nicht, und der Kunde beauftragt schließlich einen Wettbewerber mit der Beseitigung der

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AGB-Recht: Klauseln zum Gefahrübergang bei Installation beim Kunden

Zwar hatte der BGH eigentlich über eine Klausel aus dem Möbelversandhandel zu entscheiden (Versäumnisurteil vom 06.11.2013 – VIII ZR 353/12). Das Urteil dürfte aber auf den Handel mit Computerhardware und Software ebensolche Auswirkungen haben. Konkret ging es um folgende Bestimmung aus den AGB eines Möbelhauses: „§ 4 Versand; Gefahrübergang; Versicherung (1) Wir schulden nur die

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Urheberrecht: Urheberrechtsschutz für Designwerke deutlich aufgewertet

Der BGH hat unter ausdrücklicher Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung den Urheberrechtsschutz für Designwerke deutlich erweitert (Urteil vom 13.11.2013 – I ZR 143/12 – Geburtstagszug). Designer können nun unter anderem auch nachträglich Vergütungsansprüche geltend machen. Die Folgen für Web-Designer oder Gestalter von GUIs sind noch nicht absehbar. Worum es konkret ging: Klägerin des Verfahrens vor dem

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Softwarevertragsrecht: Aufklärungs- und Beratungspflichten im Vorfeld des Vertragsabschlusses

Vorvertragliche Aufklärungs- und Beratungspflichten spielen in der Praxis eine große Rolle. Oft genug beklagt der Kunde, er selbst habe nicht ausreichend Sachkunde und habe sich „blind“ auf die Aussagen des „IT“ und „Branchenerfahrenen“ Lieferanten verlassen. Dieser habe aber bestimmte Punkte nicht ausreichend erklärt oder gar absichtlich verschleiert. Solche Vorwürfe tauchen immer dann auf, wenn der

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Softwarevertragsrecht – Fehlen des Pflichtenhefts

Das Pflichtenheft ist dasjenige Dokument, das den Inhalt der Leistungspflicht fxiert. Gegen das Pflichtenheft wird abgenommen. Festlegungen im Pflichtenheft sind maßgeblich dafür, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Fall 1: Voller Freude schließen IT-Unternehmen A und Kunde K einen Vertrag über die Anpassung einer Software ab. Mindestens 300 Manntage auf Basis von T&M werden beauftragt.

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Softwarevertragsrecht, AGB Werkvertrag: Abnahme

Die Abnahme ist die Billigung der hergestellten oder angepassten Software. Im Deutsch der Juristen heißt es, daß der Kunde durch die Erklärung der Abnahme erklärt, daß das herzustellende Werk im Wesentlichen die vertraglich vereinbarten Eigenschaften und Funktionen aufweist. Die Abnahme wird selten ad hoc vorgenommen werden können, sondern im Rahmen eines geregelten Verfahrens. I. Wirklich

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Softwarevertragsrecht: Leistungsstörungen – Teil IV

 Schadensersatz – Verzugsschaden, § 286  Verzug: Fristsetzung entbehrlich Der Anspruch auf Geltendmachung des durch den Verzug eingetretenen Schadens setzt voraus, dass der Gläubiger vergeblich den Schuldner zur Leistung aufgefordert hat (Fristsetzung). Nach § 286 Abs. 2 BGB bedarf es einer solchen Fristsetzung nicht, wenn a.) entweder die Leistung nach dem Kalender bestimmt ist, wenn b.)

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Softwarevertragsrecht: Leistungsstörungen Kauf- und Werkvertragsrecht II

Rechtsfolgen von Mängeln Vor der Abnahme hat der Kunde einen Anspruch auf Herstellung des Werkes. Erfolgt die Herstellung nicht fristgerecht, kann der Kunde Rechte nach §§ 288, 323 BGB geltend machen. Er kann also mit Fristsetzung und Ablehnungsandrohungen die Herstellung eines mangelfreien Werkes verlangen. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Kontext die Regelung des §

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AGB-Recht: E-Mails können Schriftform genügen

Eine klassische Konstellation: Die Parteien vereinbaren vertraglich die Schriftform. Im Projekt werden dann aber vor allem E-Mails untereinander ausgetauscht. Kommt es dann zu Schwierigkeiten, beruft sich eine Seite darauf, bestimmte per E-Mail abgegebene Erklärungen der Vertragsgegenseite seien nicht wirksam, weil sie dem Schriftformerfordernis nicht genügten. Eine Argumentation, die nach einem Urteil des OLG München regelmäßig

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